AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Dienstleistungen von aschenmanagment.ch
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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von aschenmanagment.ch im Bereich Sammlung, Transport und Verwertung von Holzaschen. Sie richten sich an Gewerbekunden, Gemeinden sowie private Auftraggeber.
Individuelle Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
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2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, mündliche Abmachung oder durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zustande.
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3. Leistungen
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Wir sammeln, transportieren und verwerten Holzaschen gemäss den vereinbarten Konditionen.
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Die genaue Leistung (Menge, Häufigkeit, Abholort) wird im Auftrag/Vertrag festgelegt.
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Zusätzliche Arbeiten oder Sonderaufwendungen (z. B. erschwerte Zugänglichkeit, Sondertransporte) werden separat verrechnet.
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4. Pflichten der Vertragspartner
Unsere Pflichten
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Fachgerechte Sammlung, Transport und Verwertung nach geltenden Umwelt- und Sicherheitsvorschriften.
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Sorgfältiger Umgang mit Kundeneigentum (Behälter, Anlagen, Zufahrten).
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Information an den Kunden bei besonderen Vorkommnissen oder Problemen (z. B. ungeeignete Asche, Gefahrstoffe).
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Pflichten der Kunden
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Bereitstellung der Holzaschen gemäss Vereinbarung (z. B. in geeigneten Behältern, frei zugänglich).
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Keine Vermischung mit anderen Stoffen (keine Metalle, Kunststoffe, Hausmüll oder Sonderabfälle).
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Zutritts- und Zufahrtsmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge sicherstellen.
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Richtigkeit der Angaben zu Mengen und Beschaffenheit gewährleisten.
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5. Preise und Zahlung
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Die Preise richten sich nach der Offerte, dem Vertrag oder unserer aktuellen Preisliste.
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Alle Beträge verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
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Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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Werden Leistungen nach Aufwand (Regiearbeiten) verrechnet, gelten die vereinbarten oder branchenüblichen Ansätze.
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6. Termine und Witterung
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Abholungen erfolgen gemäss Vereinbarung.
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Bei erschwerten Bedingungen (z. B. Schneefall, gesperrte Zufahrt, ungünstige Witterung) kann es zu Verzögerungen kommen.
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Allfällige Mehrkosten für zusätzliche Fahrten oder Wartezeiten können weiterverrechnet werden.
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7. Haftung
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Wir haften für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
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Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den direkten Schaden bis zur Höhe des Auftragswertes.
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Keine Haftung besteht für Schäden durch unsachgemäss bereitgestellte oder verunreinigte Asche, höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse) oder fehlende Zufahrtsmöglichkeiten.
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8. Vertragsänderung und Rücktritt
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Änderungen von Bestellungen oder Abholplänen sind frühzeitig mitzuteilen.
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Werden vorbereitete Leistungen kurzfristig storniert, können entstandene Kosten verrechnet werden.
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Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, muss aber die bis dahin entstandenen Kosten vollumfänglich tragen.
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9. Abnahme und Verwertung
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Die Holzasche geht mit der Übergabe an uns in unsere Verantwortung über.
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Wir verwerten oder entsorgen die Aschen fachgerecht und gemäss den geltenden Vorschriften.
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10. Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
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Gerichtsstand ist der Sitz von aschenmanagment.ch.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.